Freitag, August 07, 2009

Das Zugangser-schwesig-gesetz und wie Brigitte Zypries das Internet erklärt..

Irgendwie bin ich etwas überrascht, dass sich gerade und ausgerechnet Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit meiner provokanten Nachfrage beim Portal abgeordnetenwatch aus der Reserve locken ließ.
Die Chefin der obersten juristischen Behörde muss sich doch einfach in rechtlichen Dingen auskennen...?
Im Welt- Interview überraschte sie mich durchaus mit neuen Erkenntnissen und somit wollte ich mich vergewissern:

Blau: ich auf abgeordnetenwatch
Rot: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf abgeordnetenwatch


Guten Tag Frau Zypries,
im "Welt"- Interview tätigten Sie einige Aussagen, die ich gerne genauer erläutert hätte, da irgendwie der Wahrheitsgehalt nicht wirklich erkennbar ist.

"Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das."

Musik- Mitschnitte in Online- Radios im Internet sowie im konventionellen Radio sind meines Wissens völlig legal, heute wie früher, sofern man diese nicht (kommerziell) weiter verbreitet oder irre ich mich da?

Die Antwort darauf lautete (und ich muss zugeben, dass ich sie nicht umfassend verstehe):

Was den Mitschnitt von Musik aus dem (Internet-) Radio betrifft: Sie irren sich, ganz so einfach ist es nämlich nicht. Grundsätzlich darf ein Mitschnitt nur mit Einwilligung des Rechtsinhabers erstellt werden. Denn jeder Mitschnitt stellt eine Vervielfältigung des Musikstücks dar. Hierzu ist nur der Rechtsinhaber berechtigt. Der Mitschnitt ist deshalb grundsätzlich nicht erlaubt. Wie ich in dem von Ihnen zitierten Interview im Weiteren ausgeführt habe, gilt dieses Verbot jedenfalls dann, wenn man das Musikstück nicht nur für sich privat kopiert. Es gibt also eine Ausnahme vom Verbot: Die Privatkopie (§ 53 UrhG). Eine zulässige Privatkopie setzt allerdings nicht nur voraus, dass die Musik nur zum eigenen, privaten Gebrauch mitgeschnitten und verwendet wird. Darüber hinaus darf beim Mitschneiden kein Kopierschutz umgangen werden und die Vorlage, von der kopiert wird, darf nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht worden sein. Jegliche mittelbare oder unmittelbare Nutzung des Mitschnitts zu Erwerbszwecken ist natürlich ebenfalls unzulässig.

Die Antwort ist sehr umfassend, doch erkenne ich irgendwie nicht, was ich falsch verstanden habe? Wenn ich doch ein Musikstück im Online- Radio mitschneide und dies ohne kommerzielle Hintergedanken mache, also privat nutze, handele ich doch nicht gesetzwidrig? Wo liegt nur mein Denkfehler?

Aber es gibt ja auch noch den IT- technischen Part meiner Korrespondenz mit Frau Zypries:

"Man bewegt sich anonym, es gibt keine soziale Kontrolle."

Auch hiervon habe ich als IT´ler ein anderes Verständnis. Erklären Sie mir bitte, wie man im Internet anonym unterwegs sein soll? Das mag zwar grob die Vorstellung von Laien sein und diese praktizieren sowas sogar in ihrer Einfältigkeit, doch gerade beim illegalen Musik- Filesharing haben windige Abmahnanwälte anschaulich bewiesen, dass diese sog. Anonymität nicht so existiert, wie Sie es darstellen. Also was bitte verstehen Sie unter Anonymität im Internet?

Die Antwort von Frau Zypries muss ich jetzt allerdings aufgliedern, sonst wird es zu undurchsichtig:

welche genauen technischen Abläufe Ihnen vorschweben, die Sie zu der Auffassung bringen, der Nutzer sei im Internet nicht regelmäßig "anonym unterwegs", vermag ich nicht zu beurteilen.

Es ist nun eben so, dass jeder PC, der am Internet teilnehmen möchte, eine IP- Adresse erhält. Es ist für die Ermittlung der Person relativ unerheblich, ob eine dynamisch oder statische IP- Adresse providerseitig vergeben wurde.
Diese IP- Adresse identifiziert genau den PC, der mit dem entsprechenden Netz in Kommunikation steht und natürlich auch den entsprechenden Nutzer, falls es erforderlich sein sollte. Das könnte man in etwa adäquat mit einer Sozialversicherungsnummer oder dem amtlichen Kennzeichen eines Kraftfahrzeuges vergleichen. Im Bezug auf das Internet, kann der Provider somit punktgenau nachvollziehen, wer, wann, wie lange und evt. auch wo Zugriff auf welche Inhalte hatte. Letzteres wird jeweils vom besuchten Server protokolliert. Unter Umständen lassen sich sogar die Verbindungswege nachverfolgen und dank Vorratsdatenspeicherung lässt sich dies sogar noch ein halbes Jahr später nachvollziehen. Das ist nun nicht meine ganz eigene Auffassung, sondern sind rein technische Fakten. Ein Nutzer ist keinesfalls anonym unterwegs, wie Frau Zypries offensichtlich immer noch annimmt. Es ist für den Provider nicht allzu schwer, diese angebliche Anonymität aufzuheben. Abmahnanwälte im Auftrag der Musikindustrie verdienen recht gut an dieser Scheinanonymität, indem sie Strafanzeige stellen und Akteneinsicht beantragen. Das nenne ich nun wirklich nicht Anonymität...

Er ist es doch(zumindest staatlichen Stellen gegenüber) fast immer, insbesondere wenn er, wie heutzutage meist der Fall, eine dynamische IP-Adresse zugewiesen bekommt. Diese kann nur mit besonderen technischen Vorkehrungen, wie sie teilweise von Rechteinhabern zur Ermittlung sog. illegaler Downloads genutzt werden, oder in besonders gelagerten Fällen, insbesondere zur Aufklärung schwerster Straftaten, auf die diese IP-Adresse nutzende Person hin verfolgt werden.

Wenn also Abmahnanwälte recht einfach an die personenbezogenen Daten von Musiktauschbörsennutzern gelangen, dürfte es doch für BKA & Co. (zumindest staatlichen Stellen gegenüber) nicht soviel schwerer fallen?
Eigentlich sagt Frau Zypries genau das, was ich zuvor versucht habe, zu erklären. Anonymität endet dort, wo die Identität ermittelt werden kann. Wie wäre es sonst möglich, dem Fahrer bzw. Halter eines Kraftfahrzeuges einen Bußgeldbescheid zustellen zu können? Die Politesse kennt die einzelnen Verkehrssünder, denen sie ein kleines lustiges Zettelchen unter den Scheibenwicher klemmt, sicher nicht alle persönlich?

Und dass auch die meisten Nutzer dies so sehen, bestätigen nicht nur die kriminellen Inhalte, die neben vielen nützlichen und wichtigen Informationen über das Internet verbreitet werden, sondern das sehen Sie ausweislich Ihrer Frage ja auch selbst so. Auch könnte es an eben dieser Anonymität liegen, dass es der auf ihre Selbstregulierung pochenden community bislang noch nicht einmal im Ansatz gelungen ist, zumindest den extremsten Auswüchsen krimineller Umtriebe im Netz Einhalt zu gebieten.

Ich sehe das allerdings keineswegs so, sondern habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass viele User dem Irrglauben der Anonymität unterliegen, wie Frau Zypries nach wie vor auch.
Dass Frau Zypries zum Schluss doch noch in Polemik verfällt, indem sie die Internet- Community für die Vernachlässigung krimineller Umtriebe verantwortlich macht, finde ich ausgesprochen schade und führe es auf ihren Kenntnisstand bezüglich der Internet- Anonymität zurück, was allerdings keine Rechtfertigung für das Unvermögen der Behörden sein darf. Ich zitiere an dieser Stelle lieber nicht einen legendären Ausspruch von Dieter Nuhr...

Ach so, Frau Zypries konnte übrigens keinen ausländischen Provider benennen, der im Bezug auf Kinderpornographie nicht kooperiert...

Im Wahlkampf muss die SPD allmählich Gas geben, nachdem Ulla Schmitt's Dienstwagen und die Zustimmung zum Zugangserschwesiggesetz die Umfrageergebnisse von Frank Walter Steinmeier und sein Kompetenzteam 2009 nicht sonderlich vielversprechend aussehen lassen. Was man mir womöglich als Rechtschreibfehler anlasten könnte, ist in diesem Fall eine beabsichtigte Wortspielerei und resultiert aus den geistigen Auswüchsen der SPD- Familienexpertin Manuela Schwesig während eines Interviews in der Passauer Neuen Presse .

...Kindesmissbrauch ist eines der schlimmsten Verbrechen, die es gibt! Dagegen muss hart vorgegangen werden. Die Täter müssen gestellt werden - auch über Grenzen hinweg. Wir müssen auch gegen Kinderpornografie im Netz vorgehen. Deshalb plädiert die SPD dafür, einschlägige Seiten zu löschen, wann immer möglich.

Damit verkündet sie nichts Neues und man könnte diese Aussagen auch zustimmend kurz überfliegen, hätte sie nicht anschließend ihre mangelnde Kompetenz doch noch dargeboten:

Auf die Frage - "Das Gesetz über Internet-Sperren für Kinderpornoseiten ist immer noch nicht in Kraft. Droht es zu scheitern?" - scheint der Wahlkampf gegenüber einer fachlich kompetenten Stellungnahme Vorrang zu haben:

Das Hin und Her haben zwei von der Union geführte Ministerien zu verantworten. Für diese Hängepartie habe ich nicht das geringste Verständnis. Das hält einen besseren Kinderschutz auf!

Sie hat offensichtlich die Unzulänglichkeiten des Zugangserschwerungsgesetzes noch nicht realisiert und erweist so dem Kompetenzteam von Steinmeier nachhaltig einen Bärendienst...
Gerne würde ich mir von Manuela Schwesig den besseren Kinderschutz anhand des Zugangserschwesiggesetzes erklären lassen.

Update: Offensichtlich ist Manuela Schwesig Mitglied im Deutschen Kinderschutzbund , welcher mit anderen Kinderschutzorganisationen eine gemeinsame Stellungnahme im Internet veröffentlicht hat(te):
http://www.dksb.de/upload/dksb/downloads/Gemeinsame_Stellungnahme_26_5_09.pdf
Aus dieser Stellungnahme geht klar hervor, dass sich die diversen Organisationen hinter die Sperrpläne der Regierung stellen.
Nachdem ich am 10. August 2009 in einer Email an alle beteiligten Kinderschutzorganisationen Kritik an deren Position geübt hatte und darauf verwies, dass inzwischen keine der aufgeführten Argumente für Internetsperren mehr der aktuellen Faktenlage Stand halten könnten, erreichte mich am 11. August 2009 eine Antwort vom Deutschen Kinderhilfswerk mit dem Verweis auf eine überarbeitete Stellungnahme, die deutlich von der "alten" abweicht und sich weitgehend an der tatsächlichen Faktenlage orientiert: http://www.dkhw.de/cms/index.php?option=com_content&view=article&id=550:loeschen-von-kinderpornographie-im-internet&catid=85:aktueller-kommentar&Itemid=133

Die "alte" Stellungnahme ist immer noch über Direktlink erreichbar und wird womöglich extra für Manuela Schwesig zur Verfügung gehalten bzw. sind sich nicht alle Kinderschutzorganisationen einig über den Sachverhalt?

...und noch ganz wichtig für alle, die den rechtfreien Raum nicht kennen:

Ich habe ihn gefunden, den sagenumwobenen "rechtsfreien Raum". Wer den Wegweisern folgt, die von Politik, konventionellen Medien und sonstigen Internetausdruckern aufgestellt worden sind, landet irgendwie immer im Internet. Doch dort ist er gar nicht, der "rechtsfreie Raum", dort ist all das auch verboten, was im realen Leben sowieso verboten ist. Wer verwendet den Begriff "rechtsfreier Raum" am häufigsten? Es sind die Abgeordneten, die das Internet zensieren wollen. Und schon hat man ihn gefunden, den "rechtsfreien Raum". Man nennt ihn nur anders in der gehobenen Fachsprache, den "rechtsfreien Raum". Immunität klingt doch viel besser und dünstet nicht so den fauligen Geruch des Niederträchtigen aus. "Abgeordnete genießen Immunität" ist so eine Floskel, die gerne benutzt wird, um die Sachlage entsprechend genüsslich darzubieten. Auch Diplomaten, die meistens auch der Spezies "Politiker" zuzuordnen sind, dürfen die süßen Früchte der Immunität kosten. Ich möchte gar nicht erklären, was Immunität im einzelnen bedeutet, denn ich möchte dem Leser nicht den Genuss rauben, dies selbst zu recherchieren bzw. zu "ergooglen" (wie man in der Internet- Community dies ausdrückt). Besonders erheitert hat mich die Erkenntnis, dass eine Suchanfrage nach der Phrase "Immunität genießen" 16300 Treffer bescherte. Schaut man sich einige Ergebnisse noch genauer an, stellt man schnell fest, dass der "rechtsfreie Raum" die Sache auch recht treffend beschreiben würde, es kommt eben auf den Blickwinkel an. Dass Immunität weder an virtuelle noch an physische Grenzen gebunden ist, sollte nicht unerwähnt bleiben...

Hier geht's zum vorherigen Artikel: An das Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend

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4 Comments:

At 11:54 AM, Anonymous Paramantus said...

Sehr gut, über das Thema kann man wirklich nicht oft genug berichten!

 
At 11:00 PM, Anonymous ike said...

Bis jetzt ist es glücklicherweise, gegen alle Versuche, noch nicht in Kraft getreten da der Gesetzesentwurf noch bei der EU liegt und somit von Köhler noch nicht unterschrieben wurde. Wird es bis zur Wahl nicht unterschrieben, könnte es sein dass das Gesetz verfällt, aber das ist leider umstritten =/

 
At 2:59 PM, Anonymous Paramantus said...

Das Gesetz wird nicht durchgesetzt, daran glaube ich. Der gute menschenverstand wird siegen! Hoffentlich.

 
At 3:09 PM, Blogger Oberthal online said...

@Paramantus
Demnächst hier ein neuer Bericht, betitelt mit "Das Ende der Privatsphäre" knüpft an deine Hoffnung an und bschäftigt sich mit dem bislang vernachlässigten Teilaspekt, wie die Datenschützer überhaupt die Sperrlisten überwachen wollen und was ich vermute, wie es mit dem ZugErschwG weiter geht...

 

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