Mittwoch, August 12, 2009

...denn sie wissen (nicht), was sie tun!

Das Ende der Privatsphäre...

(Der Weg in den Überwachungsstaat) ist der Titel eines Buches von Peter Schaar. Wer nicht weiß, wer Peter Schaar ist, sollte eigentlich schnell seinen Computer aus der Steckdose ziehen und sein Handy irgendwo weit weg vergraben. Vielleicht übertreibe ich ein wenig mit meiner subtilen Forderung und möchte damit nachhaltig bezwecken, dass man sich nicht an die Kommunikationsmedien prostituieren sollte.

Die Internetzensur ist eines der erstrebenswertesten Ziele von Machthabern jeder politischen Orientierung, wie uns unlängst durch das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen bewiesen wurde. Was nützt uns eine Demokratie, deren Führungselite im eigenen Volk ausnahmslos Terroristen, Pädophile, Links- wie Rechtsradikale und viele weitere Abstufungen von Kriminellen vermutet? Eine düstere Perspektive offenbart sich denjenigen, die die Zeichen der Zeit erkannt haben wollen und diese zu deuten versuchen...

Es würde zu weit führen, alle Puzzlesteine des Bestrebens nach dem "Gläsernen Bürger" zusammenzufügen und dies überlasse ich gerne denjenigen, deren Interesse ich vielleicht wecken konnte. Ich möchte allein an einem Puzzle- Teilchen aufzeigen, wie raffiniert ein ausgeklügeltes Komplott vor den Augen der Öffentlichkeit geschmiedet werden kann.

Das bereits erwähnte Gesetz gegen die Bekämpfung von Kinderpornographie wurde am 18. Juni 2009 von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen. Entgegen aller Einwände von IT- und Rechtsexperten wurde ein Gesetz verabschiedet, welches völlig untauglich für das eigentliche Vorhaben, der Bekämpfung von Kinderpornographie, ist. Fakten wurden bewusst ignoriert und mit einer beispiellosen Lügenkampagne hat man dem Volk die Notwendigkeit dieser Maßnahme quasi intravenös ins Denkschema eines Gutmenschen eingeflößt. (Die Hintergründe und Fakten findet man übrigens in weiteren Beiträgen innerhalb dieses Weblogs, sodass ich Einzelheiten nicht wieder gesondert ausführen möchte, die nicht schon dokumentiert sind.)

Unterstützt durch Medien und Lobbyisten mit größtenteils politisch konservativer Gesinnung und Verflechtungen in parteipolitische Wertvorstellungen, konnte die Bevölkerung fast uneingeschränkt von der Notwendigkeit einer schleichenden Zensur des Internets überzeugt werden. Die vergleichsweise wenigen "Aufständigen", die ausnahmslos aus der gerne als negativ dargestellten "Netzgemeinde" stammen, dachte man offensichtlich, ignorieren zu können. Entgegen aller Erwartung der Politelite entzündete sich allerdings ein virtuelles Feuer, das sich nicht mehr löschen ließ, nicht zuletzt wegen dieses abgrundbösen Internets, welches sich irgendwie nicht zensieren lassen wollte.

Man hatte nicht damit gerechnet, dass in der Informationstechnolgie offensichtlich entgegen der Politik jeder Ablauf peinlich genau protokolliert und dokumentiert werden kann, sodass man beinahe mit mathematischer Präzision vielerlei Dinge rekonstruieren kann. Es war somit möglich, die Lügenkampagne der Ursula von der Leyen aufzudecken und zumindest einen Teil der Öffentlichkeit wach zu rütteln. (Ich möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich den beherzten Leuten aus der "Onlinewelt" wie die Macher von netzpolitik.org, dem Arbeitskreis Zensur, Franziska Heine und natürlich allen anderen Mitstreiten gegen die Internetzensur danken, ohne die womöglich die Lage noch viel schlimmer wäre.)

Trotz überwältigender Online- Petition konnte man die Regierung vom Plan der Internetzensur per Gesetz nicht abbringen. Es nutzten keine Beweise gegen die nachgewiesenen Lügen und sogar Prognosen, dass ein einmal als Zensurinstrument installiertes System auf andere Bereiche als Kinderpornographie sehr einfach ausgeweitet werden könnten, wurden mit verlogenem Aktionismus abgewehrt.

Zu dumm nur, dass die Lobbyisten nicht abwarten konnten, ihre eigenen Begehrlichkeiten öffentlich einfordern zu wollen. Kinderpornographie kann man nun ja nachweislich mit dem verabschiedeten Gesetz nicht wirklich bekämpfen, aber Zensur ist damit dennoch realisierbar. Dafür braucht es allerdings eine neue Gesetzesgrundlage, da der begangene Verfassungsbruch nicht noch einmal in so kurzer Zeit vollzogen werden kann.

Nun lehne ich mich mit meinen weiteren Ausschweifungen ganz weit aus dem Fenster und bin mir durchaus darüber im Klaren, dass ich keine Beweise dafür besitze und es auch völlig anders verlaufen könnte, wie ich spekuliere...

Das ZugErschwG sollte eigentlich zum 1. August 2009 in Kraft treten. Das federführende Wirtschaftsministerium unter Leitung von Dr. Karl- Theodor zu Guttenberg hat allerdings das Gesetz zur Notifizierung zur EU entsendet, was bedeutet, dass die Zensursula- Posse bis zum 8. Oktober 2009 auf das politische Eis gelegt wurde. Zwischenzeitlich und zwar am 27. September ist zufällig Bundestagswahl und böse Zungen behaupten jetzt, dass das Gesetz aufgrund des sog.

Grundsatzes der Diskontinuität, nicht mehr zum Einsatz kommen könne. Unter anderem sei auch die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten damit hinfällig. Aus dem Wirtschafts- sowie dem Familienministerium kamen gegenläufige Aussagen, jedoch empfand ich die doch recht sanfte Unruhe um das gescheiterte termingerechte Inkrafttreten des Gesetzes persönlich bemerkenswert. Ist doch sonst Ursula von der Leyen bekanntermaßen sehr lautstark und medienwirksam wahr zu nehmen, wenn sie nicht bekommt, was sie will, so hielt sie sich verdächtig zurück...

Selbst wenn man davon ausgehen sollte, dass Horst Köhler im Amt des Bundespräsidenten das ZugErschwG bewilligen würde, steht dem unsäglichen Gesetz der Gang zum Bundesverfassungsgericht noch bevor. In der Hoffnung, dass damit dem Unsinn ein Ende gemacht wird, blicke ich in die Zukunft, wäre da nicht dieses sich hartnäckig haltende Misstrauen gegen solche Schwebezustände.

Damit komme ich wieder zurück auf Peter Schaar, dem Bundesdatenschutzbeauftragten und ich wollte von ihm wissen, wie er sein weiteres Vorgehen einschätzt. Es wurde ja bekanntlich im Gesetz in 2. Auflage beschlossen, dass ein fünfköpfiges Gremium von ihm bestellt wird, welches quartalsweise und stichprobenartig die geheime Sperrliste des BKA überprüfen solle. Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass zum 1. August 2009 diese Aufgabe klar definiert sein sollte, denn laut Gesetz soll es auch jederzeit möglich sein, dass dieses Gremium die Liste nach eigenem Ermessen überprüfen kann. Das war Grund genug für mich, dieser Sache nachzugehen, nicht zuletzt deswegen, dass bislang niemand die genaue Vorgehensweise definiert hat.

Folgende Anfrage richtete ich also an die Behörde des Datenschutzbeauftragten:

Guten Tag,
ich habe sehr intensiv die Debatte um das kürzlich verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz verfolgt...Ungeachtet des Nutzens dieser Sperrmaßnahmen interessiert mich ein völlig anderer Sachverhalt, der nicht wirklich in der Gesamtheit der Debatte zum Tragen kam: Wie soll die Kontrolle durchgeführt werden?
Es ist mir durchaus bekannt, dass quartalweise stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden sollen und bei Bedarf auch jederzeit, doch diese Aussage kann nicht wirklich befriedigend sein, abgesehen davon, dass ich die Kontrollintensität sowieso für lächerlich halte, wenn man davon ausgeht, dass täglich im Schnitt 200 neue Einträge in die Liste aufgenommen werden
sollen (laut Angaben von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, deren Aussagen in diesem Zusammenhang ohnehin nie wirklich stimmten). Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass das BKA mit einer Excel- Tabelle als Sperrliste arbeiten wollte, welche es täglich an die Provider übermitteln wollte. Erst auf vehementes Drängen seitens der Provider konnte man die
Behörde überzeugen, dass diese Art des Datentransportes ungeeignet und zudem unsicher ist. Nun stellt sich mir als IT'ler die Frage, welche Leute beim BKA werden mit einem so heiklen, sicherheitsrelevantem Thema beauftragt, wenn diese Leute nicht einmal die Unzulänglichkeit eines unverschlüsselten Dateiformates bedenken und diese brisanten Daten womöglich sogar als
lapidare Sammel- Email versenden? Es wäre also wünschenswert, dass man die Form einer sicheren Datenübermittlung definiert. Verschlüsselt per VPN- Tunnel könnte man ja akzeptieren? Schließlich muss man sich auch fragen, wie die Kontrollen der Sperrlisten
durchgeführt werden? Versendet das BKA ebenfalls die Sperrliste als Excel- Tabelle im Emailanhang an die Datenschützer? Das wäre natürlich lächerlich. Selbst wenn die Datenschützer ohne Ankündigung beim BKA vorstellig werden würden, könnten sie ja überhaupt nicht wissen, ob sie die tatsächliche Liste vorgelegt bekommen, womöglich auch als Excel- Liste...
Wie wurde denn nun sichergestellt, dass die Kontrolleure auch tatsächlich die echte, aktuelle Sperrliste kontrollieren? Über eine aussagekräftige Antwort würde ich mich freuen.


Am 10. August 2009, man beachte das Datum, erreichte mich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr *,
es trifft nicht zu, daß die "Überwachung" der Sperrliste meiner Behörde zugeteilt wurde. Das unabhängige Expertengremium, das die Sperrliste überprüfen soll, wird von mir lediglich bestellt, d.h. die Mitglieder werden von mir ausgewählt. Dieser Prozeß ist noch nicht abgeschlossen. In welcher Weise die Kontrollen durchgeführt werden, wird das Gremium selbst festlegen. Ich gehe davon aus, daß entsprechende Informationen zu gegebener Zeit
veröffentlicht werden.
Zu Fragen bzgl. der Sperrliste wenden Sie sich bitte an das zuständige BKA. Sicherlich haben Sie den Medien entnommen, daß das Gesetz sich derzeit im Notifizierungsverfahren in Brüssel befindet. Mit dem Inkrafttreten ist nicht vor Oktober zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen


Es ist also weit nach dem eigentlichen Inkrafttreten des Gesetzes noch gar nicht definiert, wie man eine solche Prüfung durchführen will. Entweder muss ich dem Gremium bzw. Peter Schaar unterstellen, nicht mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen zu sein oder es war in gewissen (Regierungs)kreisen schon vorab bekannt, dass dieses Gesetz nicht pünktlich umgesetzt werden würde. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Peter Schaar so unvorbereitet ein solches Thema weitgehend planlos angegangen wäre? Man mußte davon ausgehen, dass faktisch zum 1. August 2009 eine Überprüfung der Sperrliste hätte stattfinden können. Demnach hätte auch zwangsläufig ein klar definiertes Verfahren bereit stehen müssen, was ja offensichtlich nicht so ist. Dies läßt einzig und allein den Schluss zu, hält man Peter Schaar für einen verantwortungsvollen Datenschützer, dass bereits in seiner Behörde deutlich vor dem Stichtag 1. August 2009 bekannt war, dass dieses Gesetz nicht rechtzeitig in Kraft treten würde.

Dies würde auch die derzeitige Lässigkeit der federführenden Ministerien erklären. Irgendwie gewinne ich mehr und mehr den Eindruck, das ZugErschwG ist seinen Schöpfern plötzlich gar nicht mehr so wichtig, zumindest in der jetzigen Form. Ursula von der Leyen nimmt ihr einstiges Lieblingsprojekt augenscheinlich bewußt aus jeglicher Wahlkampfveranstaltung heraus. Was kürzlich noch so wichtig erschien, nämlich die scheinbare Bekämpfung der Kinderpornographie, die im Eiltempo durch ein Gesetz medienwirksam umgesetzt werden sollte, hat offenkundig an Brisanz verloren? Ob nun der nach Brüssel am 7. Juli 2009 zur Notifizierung versendete Gesetzestext die zunächst falsche Fassung war und die später korrigierte Fassung das Inkrafttreten des Gesetzes bis mindestens zum 1. November hinaus zögert, spielt eine untergeordnete Rolle. Deutlich zu erkennen ist in jedem Fall, dass mindestens eine Verzögerung, des für den Wahlkampf eher schädlichen Themas, beabsichtigt war.

Die Strategie für die CDU/CSU wird aufgehen. Man hat zu Beginn des Wahlkampfes ein Thema (Kinderpornographie) aufgegriffen, um damit Wählerstimmen zu mobilisieren. Zunächst hatte man nicht mit den bekannten Reaktionen gerechnet, die als Nebenwirkungen schlechte Umfragen bescheren könnten, hat aber mit Ursula von der Leyen in Assoziation mit der Kinderpornographiebekämpfung durchaus phychologisch eine clevere Taktik angewendet. Dass ausgerechnet die SPD mit der Zustimmung zum Gesetz, zu einer Zeit als es schon sehr umstritten war, den Unmut von der CDU/CSU weg und auf sich selbst lenkte, bezeichne ich als schiere Dummheit. Dass sich ausgerechnet noch weitere SPD- Politiker in der Folgezeit nicht allein am Streitthema ZugErschwG nasse Füße geholt hatten, sollten die CDU/CSU Funktionäre mit Genugtuung wahrgenommen haben. Es könnte für die CDU/CSU nicht prächtiger laufen, solange das Notifizierungsverfahren den 27. September überdauert.

Man braucht kein Hellseher zu sein, um zu prognostizieren, dass die CDU/CSU wohl (am ehesten) mit der FDP in der kommenden Legislaturperiode die Regierung bilden wird. Dennoch möchte ich an die mißbrauchten Kinder erinnern, die für einen aus meiner Sicht schäbigen Wahlkampf erneut missbraucht wurden.

Hier geht's zum vorherigen Artikel: Das Zugangser-schwesig-gesetz und wie Brigitte Zypries das Internet erklärt

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2 Comments:

At 9:20 PM, Anonymous ike said...

Leider sind die typischen CDU/CSU-Wähler genau diejenigen welche die ganze Diskussion in der Regeln nur einseitig verfolgen und wahrscheinlich von der erfolgreichsten ePetition Deutschlands nicht einmal etwas gehört haben.
Nicht dass ich etwas dagegen hätte die SPD abrutschen zu sehen aber es wäre schön wenn die CDU auch mit abstürzt ;)

Tja, man kann ihnen vorwerfen was man will, aber dumm sind unsere Politiker nicht.

Was sagst du eigentlich zu der neu entflammten Debatte über Nazipropaganda im Netz? Die ersten Stimmen die Sperren darauf auszuweiten gab es ja bereits schon bevor der Bericht von jugendschutz.net vorlag.

 
At 11:41 AM, Anonymous Paramantus said...

Einseitige Diskussion ist ein gutes Stichwort. Traurig, wie die Medien nach und nach auf diesen Zug aufspringen... :-/ Eine vernünftige Auseinandersetzung mit diesem Thema scheint nahezu gar nicht mehr möglich zu sein. Die Scheuklappen sind aufgesetzt, die Meinungen sind festgefahren...

 

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